options = new Array();
options[0] = new Array(0,0,0,0,"","EUR",19.00,75,75,320,320,1,"index.htm",0,0,0,1,1,1,0,1,1,10,0,-1,-1,-1.00,-1.00,-1.00,-1.00,0,1,"secret",0,"I. Vertragsschluß<br>1. Wir führen alle Verkäufe, Lieferungen und andere Leistungen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen aus. Sie gelten für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen auch dann, wenn auf sie nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Andere allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst dann nicht Vertragsinhalt, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben.<br>2. Alle Vereinbarungen, auch Nebenabreden und Ergänzungen, bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch uns. Unsere Angestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden oder Zusagen zu treffen, die über die schriftliche Vereinbarung hinausgehen. Wird unserer Auftragsbetätigung nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen ab Zugang, widersprochen, so ist ihr Inhalt rechtsverbindlich.<br>3. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht als Festangebot gekennzeichnet sind.<br>4. Muster, Proben, Zeichnungen, Abbildungen, Spezifikationen über Typen, Maße, Standards und andere Unterlagen, die in Zusammenhang mit unserem Angebot dem Kunden überlassen werden, sowie Angaben in Prospekten werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Die Eigentums- und Urheberrechte an solchen Unterlagen verbleiben bei uns. Solche Unterlagen, insbesondere Proben von Procontis-Software, zugehörige Programmbeschreibungen und Dokumentationen dürfen nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden.<br>5. Wir sind berechtigt, die Produkte laufend weiterzuentwickeln; Abweichungen des gelieferten gegenüber dem bestellten Produkt sind zulässig soweit sie dem Kunden zumutbar sind.<br>6. Wir halten uns vor, den Vertragsschluß von einer Vorauszahlung, Anzahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen.<br>7. Wir sind berechtigt, die durch uns entwickelten Produkte/Lizenzen, wie auch Weiterentwicklungen als Referenz zu nennen.<br><br>II. Preise<br>1. Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise, bei Fehlen einer solchen Angabe die bei Eingang der Bestellung gültigen Tagespreise. Die Preise gelten ab Lager zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Verpackung und Lieferung auf handelsüblichem Postweg oder durch einen äquivalenten Zusteller erfolgen auf Kosten des Auftraggebers. Kosten einer auf seinen Wunsch abge-schlossenen Frachtversicherung trägt der Kunde.<br>2. Nicht vorhersehbare Änderungen von Ein- und Ausfuhrabgaben und -gebühren sowie von Währungsparitäten berechtigen uns zu einer angemessenen Preisanpassung.<br>3. Bei Lieferungen, die später als 4 Monate nach Vertragsschluß fällig sind, können wir den bei Fälligkeit geltenden Tagespreis fordern.<br><br>III. Lieferung<br>1. Die von uns genannten Lieferdaten sind Richtdaten. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung. Die Zusage eines verbindlichen Liefertermins bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Teilleistungen sind in zumutbarem Umfang zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.<br>2. Wir geraten erst dann in Lieferverzug, wenn der Kunde uns innerhalb einer angemessen Frist mit schriftlicher Mahnung zur Lieferung auffordert.<br>3. Werden wir durch höhere Gewalt oder durch andere unvorhersehbare, unverschuldete Umstände wie z.B. veränderte behördliche Genehmigungs- oder Gesetzeslage, innere Unruhen, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung, Unterbleiben oder Verzögern der Eigenbelieferung durch Zulieferer oder Subunternehmer an der rechtzeitigen Erfüllung gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist um den zur Beseitigung des Hinderungsgrundes notwendigen Zeitraum und um eine angemessene Anlaufzeit. Wird uns durch solche Umstände die Lieferung unmöglich oder unzumutbar, werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate an, können wir von Vertrag zurücktreten; das gleiche Recht hat der Kunde, wenn ihm die weitere Abnahme infolge der Verzögerung unzumutbar geworden ist. Wir werden den Kunden bei Eintritt solcher Umstände unverzüglich benachrichtigen.<br>4. Die Höhe eines ersatzpflichtigen Verzugsschadens ist auf 10% der Nettoauftragssumme der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen beschränkt. Die Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt davon unberührt.<br><br>IV. Versendung und Gefahrenübergang<br>1. Versandweg und Versandmittel wählen wir nach pflichtgemäßem Ermessen.<br>2. Die Gefahr (Sach-, Preis-, und Verzögerungsgefahr) geht in jedem Falle zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem wir die Ware an den Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Sendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben haben, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Lagers.<br>3. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr mit der Anzeige unserer Versandbereitschaft auf den Kunden über.<br>4. Für nicht ordnungsgemäße Verpackung haften wir nur bei grobem Verschulden.<br><br>V. Zahlungsbedingungen<br>1. Soweit nichts anderes schrfitlich vereinbart ist liefern wir ausschließlich gegen Vorkasse. Soweit der Kunde Kaufmann ist, stehen ihm ein Zurückbehaltungsrecht und eine Einrede des nicht erfüllten Vertrages zu.<br>2. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, sie sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.<br>3. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Ihre Ablehnung bleibt vorbehalten. Alle mit ihnen verbundene Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Wir übernehmen keine Haftung für vorzeitige Vorlage, Protesterhebung, Benachrichtigung und Zuleitung.<br>4. Wir können jederzeit vom Kunden angemessene Sicherheiten für alle unsere Ansprüche verlangen und die Erfüllung unserer Pflichten von der Gestellung oder der Verstärkung solcher Sicherheiten abhängig machen.<br>5. Verzug mit der Bezahlung unserer Forderungen tritt ein, wenn wir an die Zahlung erinnern oder Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist oder zu einem bestimmten Zeitpunkt verlangen, auch wenn wir dies nicht ausdrücklich als Mahnung bezeichnen. Wir berechnen einen Verzugszins von 6% über dem jeweiligen Diskontsatz der deutschen Bundesbank, wenn nicht wir eine höhere oder der Kunde eine niedrigere Belastung nachweisen<br>6. Tritt eine die Kreditwürdigkeit beeinträchtigende Vermögensverschlechterung des Kunden ein oder werden uns solche Umstände bekannt, so können wir alle Forderungen gegen den Kunden, soweit sie nicht einredebehaftet sind, sofort fällig stellen und gegenüber allen Ansprüchen des Kunden, auch soweit sie auf anderen Aufträgen beruhen, ein Zurückhalterecht geltend machen, Zug-um-Zug-Leistung oder die Gestellung von Sicherheiten verlangen. Das gleiche gilt, wenn der Kunde in Verzug gerät, es sei denn, er weist nach, daß keine unseren Ansprüche gefährdenden Umstände vorliegen.<br>7. Bei laufender Rechnung hat der Kunde unsere Abrechnungen, Rechnungsabschlüsse und Saldenfeststellungen unverzüglich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Wir können angefallene Verzugszinsen von den Rechnungsabschlüssen und Saldenfeststellungen ausnehmen und gesondert abrechnen. Einwendungen gegen Rechnungsabschluß sind innerhalb eines Monats ab Zugang, andere Einwendungen sind unverzüglich zu erheben. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Wir werden bei der Mitteilung von Rechnungsabschlüssen, Saldenfeststellungen und sonstigen Abrechnungen auf die Folgen der Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.<br><br>VI. Eigentumsvorbehalt<br>1. Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Produkten bis zur Bezahlung unserer Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung vor. Die gilt auch dann, wenn auf eine besonders bezeichnete Lieferung gezahlt wird. Bei Scheck- oder Wechselzahlung erlischt der Eigentumsvorbehalt erst ,wenn für uns eine eventuelle scheck- oder wechselmäßige Haftung erloschen ist. Bei laufender Rechnung dient das vorbehaltene Eigentum an den Produkten (Vorbehaltsware) als Sicherung für unsere Saldenforderung. Der Kunde hat die Vorbehaltsware sorgsam zu behandeln.<br>2. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden be- oder verarbeitet oder mit anderen Waren verbunden oder vermischt, so tritt der Kunde schon jetzt seine Eigentums- oder Miteigentumsrechte an den neuen Gegenständen an uns ab, ohne daß daraus Verpflichtungen entstehen. Die neu geschaffenen Gegenstände gelten als Vorbehaltsware i.S. dieser Bestimmungen.<br>3. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im regelmäßigen Geschäftsgang veräußern. Anderweitige Verfügungen, insbesondere Verpfändung und Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware sind nicht gestattet. Der Kunde tritt schon mit Abschluß des jeweiligen Liefervertrages die ihm aus dem Vertrieb oder einem sonstigen Grund gegen seine Abnehmer zustehenden Forderungen mit allen Nebenrechten sicherungshalber bis zur Höhe unserer offenen Forderungen an uns ab. Er ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Auf Verlangen hat der Kunde alle Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen, die wir zum Geltendmachen unserer Rechte gegenüber seinem Abnehmer benötigen.<br>4. Übersteigt der Wert der uns zur Sicherheit abgetretenen Forderungen und Vorbehaltsware unsere Gesamtforderungen um mehr als 20%, so kann der Kunde die Freigabe oder Rückübertragung der überschüssigen Sicherheiten verlangen.<br>5. Die Ermächtigung des Kunden zur Veräußerung der Vorbehaltsware und zum Einzug der abgetretenen Forderungen erlischt bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, bei unberechtigten Verfügungen und dann, wenn gegen den Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt wird. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware sofort in Besitz zu nehmen. und uns unverzüglich zu unterrichten.<br>7. Wenn wir von dem Eigentumsvorbehalt durch Zurücknahme der Vorbehaltsware Gebrauch machen, sind wir berechtigt, sie freihändig zu veräußern oder versteigern zu lassen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere entgangenen Gewinn, bleiben uns vorbehalten.<br><br>VII. Softwarelizenzprodukte<br>1. Der Softwarekunde ist nicht berechtigt, Softwareprodukte zu vermieten oder zu verleihen. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, erwirbt der Auftraggeber lediglich eine einfache Lizenz an den von der Auftragnehmerin erbrachten Leistungen. Der Kunde darf Softwareprodukte nur mit originalverschlossener Verpackung weiterveräußern. Wird sie vom Kunden geöffnet, so ist er uns und dem Softwarehersteller entsprechend dem jeweils beigepackten Endabnehmer-Lizenzvertrag verpflichtet. Dieser kann bei uns vor Auslieferung des Softwareproduktes angefordert werden. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, auf die strikte Einhaltung der vom Softwarehersteller vorgegebenen Beschränkungen hinsichtlich Verwertung, Benutzung oder Bearbeitung der Software zu achten.<br>2. Für völlige Fehlerfreiheit der Software wird nicht gehaftet. Gewährleistung und Haftung erstrecken sich nur darauf, daß das Produkt im Sinne der Programmbeschreibung und der Benutzeranleitung grundsätzlich brauchbar ist. Wir übernehmen keine Gewährleistung oder Haftung für Software, die vom Kunden geändert worden ist.<br>3. Für die richtige Auswahl, ordnungsgemäße Verwendung, Überwachung und die Folgen der Benutzung der Software ist allein der Kunde verantwortlich. Die umfaßt insbesondere die Aufzeichnung von Transaktionen, Herstellung von Recovery-Routinen für den Fall einer Fehlfunktion der Software sowie Sicherungsmaßnahmen gegen Datenverlust.<br><br>VIII. Mängelrügen, Gewährleistung, Verjährung<br>1. Der Kunde hat unserer Lieferungen unverzüglich auf Mängel, Fehlmengen usw. sorgfältig zu untersuchen und  Beanstandungen unverzüglich und detailliert schriftlich anzuzeigen, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe oder Anlieferung. Zeigt sich ein vor Übergabe vorhandener Mangel erst später (verdeckter Mangel), so ist dieser ebenso unverzüglich und schriftlich nach seiner Entdeckung anzuzeigen, spätestens innerhalb von zwei Wochen. Das gleiche gilt bei Lieferung einer anderen als der geschuldeten Sache.<br>2. Erfüllt der Kunde die ihm obliegenden Untersuchungs- und Rügepflichten nicht oder nicht rechtzeitig, so sind sämtliche Ansprüche wegen solcher Mängel, Fehlmengen usw. ausgeschlossen, es sei denn uns fällt Arglist zur Last.<br>3. Bei berechtigten Mängelrügen leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wird ein Mangel nicht innerhalb angemessener Frist durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Preise oder Rückgängigmachen des Vertrages verlangen. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur in einem angemessenen und zumutbaren Verhältnis zwischen Mangel und Preis ausüben.<br>4. Haben wir nachgebessert oder Ersatz geliefert, so haften wir hierfür wie für die ursprünglich gelieferten Produkte nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.<br>5. Der Kunde verliert alle Gewährleistungsansprüche, wenn er die von uns gelieferten Produkte unsachgemäß installiert, lagert oder behandelt, sie verändert oder bearbeitet, es sie denn er weist nach, daß dies für den gerügten Mangel nicht ursächlich sein kann.<br>6. Ist der Kunde Vollkaufmann, so können wir für Zulieferteile des Produktes, die nicht von uns hergestellt wurden, unsere gegen den Zulieferer zustehenden Gewährleistungsansprüche an den Kunden abtreten und ihn bezüglich der Gewährleistung an den Zulieferer verweisen. In diesem Falle haften wir für Mängel solcher Zulieferteile nur, wenn der Kunde den Zulieferer wegen der an ihn abgetretenen Gewährleistungsansprüche gerichtlich in Anspruch genommen hat.<br>7. Alle Ansprüche wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln verjähren einheitlich in 6 Monaten seit Übergabe der Produkte. Ansprüche wegen unerlaubter Handlung oder Arglist bleiben hiervon ausgenommen.<br>8. Gegen uns gerichtete Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar und können nur vom Kunden geltend gemacht werden.<br><br>IX. Allgemeine Haftungsbeschränkung<br>1. Soweit in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind Schadensersatzansprüche jeder Art, insbesondere solche wegen Mangelfolgeschäden oder unerlaubter Handlung, ausgeschlossen. Dies gilt auch für Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter. Die Haftung für grobes Verschulden, für zugesicherte Eigenschaften und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.<br>2. In jedem Fall ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.<br>3. Die Abnahme des Programms gilt vier Wochen nach Lieferung des letzten Programmteils als erfolgt.<br>4. Eine Abnahme ist auch dann erfolgt, wenn der Abnehmer die Software trotz Kenntnis eventueller Mängel produktiv einsetzt.<br><br>X. Ausfuhrbestimmungen<br>Die von uns ausgelieferten Produkte sind zum Verbleib im Land des Kunden bestimmt. Will der Kunde die gelieferten Produkte exportieren, ist er für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und des Landes des Landes des Herstellers der Software, insbesondere der U.S.A, verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen irgendeine Ausfuhrkontrollbestimmung, haftet er für jegliche Inanspruchnahme von uns unbeschränkt.<br><br>XI. Verschiedenes<br>1. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unberührt wirksam werden, so berührt dies weder die Gültigkeit der anderen Bestimmungen noch die Wirksamkeit der auf diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhenden Verträge im Ganzen. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich erwünschten Zweck möglichst nahekommt.<br>2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vorschriften des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen vom 17.07.1973 (EKG) und des einheitlichen Gesetzes über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen vom 17.07.1973 (EAG) finden keine Anwendung.<br>3. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist 64807 Dieburg, bei Lieferungen ab Lager das jeweilige Lager, für die Zahlungspflicht des Kunden dessen Sitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Begründung der Verpflichtung.<br>4. Für Vollkaufleute ist Dieburg - auch für Urkunden-, Scheck- und Wechselklagen - ausschließlicher Gerichtsstand. Wir können jedoch auch an einen sonstigen allgemeinen oder besonderen Gerichtsstand klagen.<br>","<div style=\"text/align:justify\"><b><u>Widerrufsbelehrung</u></b><br><b>Widerrufsrecht</b><br>Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen.<br>Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.<br>Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.<br>Der Widerruf ist zu richten an die Adresse die Sie in unserem Impressum finden.<br><b>Widerrufsfolgen</b><br>Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.<br>Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.<br>Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschliesslich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.<br>Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.<br>Paketversandfähige Sachen sind auf Ihre Kosten und Gefahr zurückzusenden.<br>Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.<br></div>","<div style=\"text/align:justify\"><b><u>Rückgabebelehrung</u></b><br><b>Rückgaberecht</b><br>Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben.<br>Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung.<br>Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z. B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären.<br>Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens.<br>In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf Ihre Kosten und Gefahr.<br>Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an die Adresse, die Sie in unserem Impressum finden.<br>Bei Rücknahmeverlangen wird die Ware bei Ihnen abgeholt.<br><b>Rückgabefolgen</b><br>Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben.<br>Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden.<br>Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschliesslich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.<br>Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.<br></div>","","<div style=\"text-align:justify\">Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG)<br>Der Kunde willigt in die elektronische Speicherung der uns übermittelten personenbezogenen Daten ein.<br>Wir sind berechtigt, zur Vertragabwicklung die erforderlichen Daten an zu diesem Zweck eingeschaltete Dritte (Vertragspartner, Kreditinstitute etc.) weiterzugeben.<br>Eine Weitergabe an solche Dritte, die nicht mit der Vertragsabwicklung befasst sind, erfolgt nicht.<br>Personenbezogene Daten, die uns anlässlich von nicht Vertragszwecken dienenden Gelegenheiten übermittelt werden (z.B. Verlosungen, Preisausschreiben, News Letter etc.) dürfen wir speichern und zu eigenen Werbezwecken nutzen.<br></div>",2,9.90,-1.00,-1.00,-1,-1.00,-1.00,1,1,1,0,0,"http://",19.00,"",1,1,"","","",1,1,1,1,0,1,1,0,"kg",19.00,19.00,0,0,0,0,-1.00,-1.00,-1.00,-1.00,-1.00,-1.00,0,0,0,2,0);
